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Finanzierungsmodell “Artbonus”

Frage/Beitrag ein­er Bürgerin/eines Bürgers

Es heißt, die Finanzierung soll auch durch Spon­soren-Gelder aufge­bracht wer­den. In dem Zusam­men­hang wird von einem Mod­ell „Art­bonus“ gesprochen. Was stellt man sich darunter vor?

Feed­back aus dem ExpertInnen-Team

Ja, für die Finanzierung des Pro­jek­tes wer­den mehrere Stand­beine erforder­lich sein . So auch Beiträge, die von Spon­soren geleis­tet werden.

Für diese Gruppe der wirtschaft­streiben­den Unter­stützerIn­nen ist der Art­bonus ohne Zweifel ein steuer­lich inter­es­santes Mod­ell. Laut Auskun­ft der Wirtschaftsgenossen­schaft Klausen kann man sich die Anwen­dung des Art­bonus so vorstellen:

Ein Unternehmen spendet einen Betrag.  Von diesem Beitrag kann das Unternehmen 65 % (sofern die Spende im Jahr 2015 erfol­gt bzw. 50 % sofern im Jahr 2016), direkt, aufgeteilt in 3 Jahres­rat­en, von der Einkom­menss­teuer abziehen.

Die Spende darf max­i­mal 0,5 % des Jahre­sum­satzes des Betriebes aus­machen. Bei zum Beispiel 500.000,0 0 Jahre­sum­satz sind das 2.500,00 EUR.

Am Ende gibt das Unternehmen also 100 % und bekommt 65 % bzw. 50 % wieder zurück. Die Net­to­belas­tung für das Unternehmen beläuft sich somit auf 35 % bzw. 50 % des gespendete Betrags.

Übri­gens: Auch Pri­vat­per­so­n­en und Vere­ine kön­nen spenden und die entsprechende Steuergutschrift in Anspruch nehmen.