Projekt-Phase 2015/16

Im Feb­ru­ar 2013 hat die Gemeinde Klausen eine Umset­zbarkeit­sprü­fung zum Ange­bot der Alexan­der-Koester Stiftung in Auf­trag gegeben. Im Sep­tem­ber 2013 wurde diese abgeschlossen, vorgelegt und im Gemein­der­at disku­tiert. Die Gemeinde entschloss sich, das Pro­jekt weit­erzu­ver­fol­gen, wie es als Ergeb­nis der Studie aus­gear­beit­et wurde.

Nach zahlre­ichen ermuti­gen­den Gesprächen mit Poli­tik und der Alexan­der-Koester-Stiftung und in diesen Gesprächen zuge­sagten Lan­des­beiträ­gen gelang es der Gemeinde, Geld­mit­tel für die zweite Phase der Konkretisierung des Pro­jek­tes bere­itzustellen. Dafür wurde erneut das Pro­jekt-Team rund um Mag. Petra Pao­lazzi beauftragt.

Fol­gende Schritte sind nun auf Basis der Mach­barkeitsstudie geplant:

  • Im Zeitraum 09.2015–03.2016 wird ein die Konzept- und Pla­nungsar­beit­en flankieren­des Bürg­erIn­nen­beteili­gung­spro­jekt durchge­führt, das unter dem Mot­to „Ente + mehr für Klausen? Infor­ma­tion & Dia­log zum Kun­st & Kul­tur­areal Klausen“ die Bevölkerung informieren wird und die Bürg­erIn­nen zu aktiv­er Beteili­gung ein­lädt. Die Ergeb­nisse dieser Beteili­gung fließen laufend in die Pla­nungs- und Konzep­tar­beit­en der Exper­tIn­nen ein.
  • Im Zeitraum 11.2015–03.2016 wird eine Pla­nungsstudie erar­beit­et, die sämtliche Rah­menbe­din­gun­gen zum Stan­dort Schin­der­gries klärt (Land­schaftss­chutz, Denkmalschutz, Wasserge­fahren­zone etc.) sowie die zwis­chen­zeitlich hinzugekommene Immo­bilie Gasthof Gold­en­er Engl und von der Bevölkerung einge­brachte Standort(e), wie z.B. die Erweiterung des Kapuzin­er-Are­als, auf die Tauglichkeit für die gewün­schte Nutzung prüft.
  • Im Zeitraum 11.2015–03.2016 wird ein Konzept erar­beit­et, das die in der Mach­barkeitsstudie erhobe­nen Poten­tiale und inhaltlichen Leitgedanken des Pro­jek­ts weit­er entwick­elt und Para­me­ter wie Wun­schziel­grup­pen, öffentliches/privates Samm­lungskontin­gent, regionale und über­re­gionale Net­zw­erke, inhaltliche und struk­turelle Ver­ankerung  im beste­hen­den Lan­des- und Stadt­ge­füge berück­sichtigt und Maß­nah­men zur Bindung der ansäs­si­gen Bevölkerung an dieses neue Kul­tur­areal konzep­tionell vorsieht.


Die im Früh­jahr 2016 vor­liegen­den Pla­nungsstu­di­en und Konzepte sind Basis für Finanzierung, Pla­nungswet­tbe­werb und sämtliche fol­gende Realisierungsschritte.