Frage/Beitrag einer Bürgerin/eines Bürgers
Es heißt, die Finanzierung soll auch durch Sponsoren-Gelder aufgebracht werden. In dem Zusammenhang wird von einem Modell „Artbonus“ gesprochen. Was stellt man sich darunter vor?
Feedback aus dem ExpertInnen-Team
Ja, für die Finanzierung des Projektes werden mehrere Standbeine erforderlich sein . So auch Beiträge, die von Sponsoren geleistet werden.
Für diese Gruppe der wirtschaftstreibenden UnterstützerInnen ist der Artbonus ohne Zweifel ein steuerlich interessantes Modell. Laut Auskunft der Wirtschaftsgenossenschaft Klausen kann man sich die Anwendung des Artbonus so vorstellen:
Ein Unternehmen spendet einen Betrag. Von diesem Beitrag kann das Unternehmen 65 % (sofern die Spende im Jahr 2015 erfolgt bzw. 50 % sofern im Jahr 2016), direkt, aufgeteilt in 3 Jahresraten, von der Einkommenssteuer abziehen.
Die Spende darf maximal 0,5 % des Jahresumsatzes des Betriebes ausmachen. Bei zum Beispiel 500.000,0 0 Jahresumsatz sind das 2.500,00 EUR.
Am Ende gibt das Unternehmen also 100 % und bekommt 65 % bzw. 50 % wieder zurück. Die Nettobelastung für das Unternehmen beläuft sich somit auf 35 % bzw. 50 % des gespendete Betrags.
Übrigens: Auch Privatpersonen und Vereine können spenden und die entsprechende Steuergutschrift in Anspruch nehmen.